Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
Dieses erlischt jedoch bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn:
- der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen
- und der Kunde bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht dadurch verliert